
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
vm-photography
Mihael Vincelj
Dorfgärtenstr. 10 / 68199 MANNHEIM / STAND: 01. November 2022
1 Zusammenarbeit
1.1
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei
Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit
der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die
ihm erkennbaren Folgen vm-photography unverzüglich mitzuteilen.
1.3
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,
die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende
Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils
unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die
zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt,
im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und
entgegen zunehmen.
1.5
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über
Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls
lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6
Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird von der Agentur
vm-photography ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu
übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in
das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach
Empfang des Protokolls auszuüben.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1
Der Kunde unterstützt vm-photography bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige
zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard‐ und
Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der
Kunde wird vm-photography hinsichtlich der von vm-photography zu erbringenden
Leistungen eingehend instruieren.
2.2
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde
verfügen.
2.3
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, vm-photography im Rahmen
der Vertragsdurchführung (Bild‐, Ton‐, Text‐ o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat
der Kunde diese vm-photography umgehend und in einem gängigen,
unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes
Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der
Kunde stellt sicher, dass vm-photography die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält.
2.4
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im
Tätigkeitsbereich der vm-photography tätig werden, hat der Kunde wie für
Erfüllungsgehilfen einzustehen. vm-photography hat es gegenüber
dem Kunden nicht zu vertreten, wenn vm-photography aufgrund des Verhaltens
eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem
Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten vm-photography nur
durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch
deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets
schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
4.3
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und
Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung
von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte
etc.) hat vm-photography nicht zu vertreten und berechtigen
vm-photography, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
vm-photography wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von
vm-photography zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen
Änderungswunsch schriftlich gegenüber vm-photography äußern.
Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8
Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann vm-photography von dem
Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2
vm-photography prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird.
Erkennt vm-photography, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht
oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt vm-photography dem Kunden
dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft
werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit
verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung,
führt vm-photography die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist
berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann.
5.3
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird vm-photography dem Kunden
die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die
Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung
des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer
erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung
bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem
anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für
den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren
Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den
Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben. vm-photography wird dem Kunden die neuen Termine
mitteilen.
5.7
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines
Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den
Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde,
nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von vm-photography berechnet.
5.8
vm-photography ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu
ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter
Berücksichtigung der Interessen von vm-photography für den Kunden zumutbar ist.
6 Tests und Abnahmeverfahren
6.1
vm-photography kann zur Vorbereitung des Abnahmeverfahrens die
Erstellungsleistungen einem Test unterziehen. Sofern die Erstellungsleistungen
auf einer Zielumgebung zum Einsatz kommen sollen, die nicht bei vm-photography
angesiedelt ist, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese
Zielumgebung nach rechtzeitiger Ankündigung durch vm-photography, d.h.
maximal innerhalb von drei Tagen, für die Tests vollständig zur Verfügung steht.
6.2
vm-photography wird dem Auftraggeber mit der Ankündigung der Durchführung
der Tests die Bedingungen der Zielumgebung mitteilen und ihn erforderlichenfalls
auf weitere Mitwirkungsleistungen hinweisen. Der Auftraggeber wird
vm-photography nach rechtzeitiger Benachrichtigung durch vm-photography
Testdaten zur Verfügung stellen, mit denen vm-photography den späteren Einsatz
der Erstellungsleistungen beim Auftraggeber wirklichkeitsnah simulieren kann.
6.3
Nach Fertigstellung der Erstellungsleistung wird vm-photography den Auftraggeber
auffordern, die abnahmepflichtigen Leistungen abzunehmen (Abnahme).
6.4
vm-photography kann gegebenenfalls die Erstellungsleistung über das Internet zur
Abnahme verfügbar machen. Der Auftraggeber wird für das Abnahmeverfahren in
eigener Verantwortung sicherstellen, dass der Abnahmetest alle typischen
Nutzersituationen erfasst und dabei insbesondere auf eine eingehende Prüfung
der vertragsgemäßen An‐ und Einbindung der Funktionalitäten achten.
6.5
Zur Protokollierung der Mängel nutzt der Auftraggeber ein vm-photography
erstelltes digitales Abnahmeprotokoll (Fehlerliste). Der Auftraggeber nimmt die
abnahmepflichtigen Leistungen innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach
Aufforderung zur Abnahme ab oder rügt bis zum Ablauf dieser Frist schriftlich
wesentliche Mängel unter Ablehnung der Abnahme. Erklärt sich der Auftraggeber
innerhalb dieser Frist zu der Abnahme nicht, indem er weder eine Ablehnung der
Abnahme ausspricht noch wesentliche Mängel rügt, gelten die Leistungen auch
bei Vorliegen wesentlicher Mängel als durch den Auftraggeber abgenommen,
wenn Auftraggeber auf diese Wirkungen bei der Aufforderung zur Abnahme
hingewiesen wurde.
6.6
Nach Abnahme und vollständiger Vergütungszahlung vm-photography dem
Auftraggeber die Erstellungsleistungen auf einem geeigneten Speichermedium
übergeben. Über die Art des Speichermediums wird vm-photography zuvor mit
dem Auftraggeber Einvernehmen erzielen. Kommt ein Einvernehmen nicht
zustande, wird das Speichermedium durch vm-photography bestimmt. Die Kosten
für das Speichermedium trägt der Auftraggeber.
7 Vergütung
7.1
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise‐ und
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn
der Anreiseweg vom Sitz von vm-photography mehr als 50 Km beträgt. Die reine
Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten,
deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann
vm-photography eine Handling Fee in Höhe von 10% erheben.
7.2
Die Vergütung von vm-photography erfolgt grundsätzlich nach
Zeitaufwand, der wie vertraglich vereinbart, in Rechnung gestellt wird.
Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen
Vergütungssätze von vm-photography, soweit nicht etwas Abweichendes
vereinbart ist. vm-photography ist berechtigt, die den Vereinbarungen
zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu
ändern oder zu ergänzen.
7.3
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung
vm-photography getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen
nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese
Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von
vm-photography für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
7.4
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
8 Zahlungsmodalitäten
8.1
Die Vergütung erfolgt, sofern etwas anderes nicht vereinbart ist, in drei Tranchen: 1/3
bei Auftragserteilung, 1/3 bei Abnahme der Spezifikation und 1/3 bei Abnahme der
Erstellungsleistung.
8.2
Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht trotz dreimaliger schriftlicher
Aufforderung nicht nachkommen und wird dadurch die Fertigstellung der
Spezifikation oder die Fertigstellung der Erstellungsleistung verzögert, so ist
vm-photography berechtigt, die noch ausstehende(n)
Tranche(n)/Vergütung(en) sofort in Rechnung zu stellen. Die gegenseitigen
Verpflichtungen im Rahmen der Leistungserstellung bleiben hiervon unberührt.
9 Rechte
9.1
vm-photography gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das
einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen
vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d
und e UrhG.
9.2
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere
ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu
vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
9.3
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten
Leistungen nur widerruflich gestattet. vm-photography kann den Einsatz
solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet,
für die Dauer des Verzuges widerrufen.
10 Schutzrechtsverletzungen
10.1
vm-photography stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen
Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige
Schutzrechte) frei. Der Kunde wird von vm-photography unverzüglich über
die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die
Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der
Freistellungsanspruch.
10.2
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf vm-photography ‐ unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden ‐ nach eigener Wahl und auf eigene
Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem
Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden
gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den
Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
11 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks
bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn vm-photography
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
12 Haftung
12.1
vm-photography haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet vm-photography nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
12.2
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe
des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet
werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf den Auftragswert der zu
erbringenden Leistung.
12.3
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet vm-photography insoweit
nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.
12.4
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der
vm-photography.